Kapitel: | Kapitel V Alle machen mit: Demokratie, Jugend und Beteiligung |
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Antragsteller*in: | Christiane Fuchs, Eva König |
Status: | Abgelehnt |
Verfahrensvorschlag: | Ablehnung |
Eingereicht: | 12.10.2019, 21:54 |
K5-126: Kapitel V Alle machen mit: Demokratie, Jugend und Beteiligung
Text
Von Zeile 126 bis 138:
Wo das technisch möglich und sinnvoll ist, werden wir die Abwicklung von Verwaltungsvorgängen auf barrierefreie Weise online ermöglichen. In den Fällen, in denen kein persönliches Vorsprechen in der Behörde notwendig ist, spart das sowohl Bürger*innen, als auch der Verwaltung Zeit. Neue Behördenvorgänge sollen grundsätzlich nach dem Prinzip „digital by default“ erarbeitet werden. Dabei wird die digitale Abwicklung der Standard sein – natürlich wird der persönliche Kontakt oder das Vorsprechen in Behörden dennoch möglich sein. Bei der Einrichtung dieser Dienste haben Datenschutz und Datensicherheit oberste Priorität. Hardware, Software und Verarbeitungsprozesse müssen "state of the art" sein, das heißt, höchsten aktuellen Standards entsprechen. Dieser Aspekt muss bei der Auswahl der verwendeten Hardware und Software und eines Dienstleisters, der diese Services für die Verwaltung einrichtet, ausschlaggebend sein.Eine barrierefreie Abwicklung von Verwaltungsvorgängen soll online ermöglicht werden. In den Fällen, in denen kein persönliches Vorsprechen in der Behörde notwendig ist, spart das sowohl Bürger*innen als auch der Verwaltung Zeit. Bei neuen Behördenvorgängen wird die digitale Abwicklung Standard sein – natürlich wird der persönliche Kontakt oder das Vorsprechen in Behörden dennoch möglich sein. Dabei haben Datenschutz und Datensicherheit oberste Priorität. Hardware, Software und Verarbeitungsprozesse müssen höchsten aktuellen Standards entsprechen.
Von Zeile 126 bis 138:
Wo das technisch möglich und sinnvoll ist, werden wir die Abwicklung von Verwaltungsvorgängen auf barrierefreie Weise online ermöglichen. In den Fällen, in denen kein persönliches Vorsprechen in der Behörde notwendig ist, spart das sowohl Bürger*innen, als auch der Verwaltung Zeit. Neue Behördenvorgänge sollen grundsätzlich nach dem Prinzip „digital by default“ erarbeitet werden. Dabei wird die digitale Abwicklung der Standard sein – natürlich wird der persönliche Kontakt oder das Vorsprechen in Behörden dennoch möglich sein. Bei der Einrichtung dieser Dienste haben Datenschutz und Datensicherheit oberste Priorität. Hardware, Software und Verarbeitungsprozesse müssen "state of the art" sein, das heißt, höchsten aktuellen Standards entsprechen. Dieser Aspekt muss bei der Auswahl der verwendeten Hardware und Software und eines Dienstleisters, der diese Services für die Verwaltung einrichtet, ausschlaggebend sein.Eine barrierefreie Abwicklung von Verwaltungsvorgängen soll online ermöglicht werden. In den Fällen, in denen kein persönliches Vorsprechen in der Behörde notwendig ist, spart das sowohl Bürger*innen als auch der Verwaltung Zeit. Bei neuen Behördenvorgängen wird die digitale Abwicklung Standard sein – natürlich wird der persönliche Kontakt oder das Vorsprechen in Behörden dennoch möglich sein. Dabei haben Datenschutz und Datensicherheit oberste Priorität. Hardware, Software und Verarbeitungsprozesse müssen höchsten aktuellen Standards entsprechen.